Implantate: Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet ihren Mitgliedern eine Vielfalt an zahnärztlichen Leistungen an, dazu gehört auch die Versorgung mit Zahnersatz. Im Bereich der Prothetik gibt es sehr unterschiedliche Lösungen für ein und dieselbe Situation im Mund eines Patienten. Einige davon gehören in den GKV-Leistungskatalog der Krankenkassen und werden – weitgehend – bezahlt (Regelversorgung, Festzuschuss). Andere Behandlungsmöglichkeiten wie implantatgetragener Zahnersatz werden als besondere Verfahren bezeichnet, die Kosten für die Implantation sind von den Patienten selbst zu tragen. Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten je nach Vertrag entsprechende Kosten erstattet. Zuschüsse, wenn auch in vergleichsweise geringerem Ausmaß, erhalten allerdings auch GKV-Versicherte: Ihre Krankenkasse bezahlt einen Anteil an der Krone auf dem Implantat über den sogenannten „Festzuschuss". Die Frage, was das Implantat kosten wird und wieviel man selbst an Eigenleistung erbringen muss, ist berechtigt, wie Prof. Dr. Germán Gómez-Román, Pressesprecher der DGI/Deutsche Gesellschaft für Implantologie, kürzlich in einem Ratgeberbeitrag einer Zeitung betonte. Was Patienten selbst klären müssen, ist die Frage, was ihre PKV oder Private Zusatzversicherung genau an Leistungen erstattet – es gibt eine große Vielfalt an Verträgen mit individuell unterschiedlichen Vereinbarungen.

Zurück