Erfolgreiche Prävention: jetzt auch für Kleinkinder

Bisher haben ältere Kinder und Erwachsene von den neuen Erkenntnissen der zahnmedizinischen Wissenschaft profiziert, wenn es darum ging, die Mundgesundheit zu erhalten und Zahnschäden vorzubeugen. Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat Anspruch auf solche Vorbeugemaßnahmen, die die Krankenkassen in ihrem „Leistungsangebot" zur Verfügung stellen. Ausgeklammert waren davon bisher Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren – also diejenigen, bei denen der Grundstein für die Mundgesundheit gelegt wird. So hat sich in den Zahnarztpraxen gezeigt, dass nicht selten schon dreijährige Kinder über ein fast völlig zerstörtes Milchgebiss verfügen. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Dr. Wolfgang Eßer, erklärte kürzlich in einem Fachbeitrag einer zahnärztlichen Zeitschrift den Grund: „Frühkindliche Karies kann aufgrund des weniger widerstandsfähigen Zahnschmelzes der Milchzähne bei entsprechender kariogener Exposition sehr schnell entstehen und zu gravierenden Schäden führen." Inzwischen hat sich die Chance für die Kleinsten erheblich verbessert, auch zahnärztlich gut betreut groß zu werden: Nach entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Zahnärzten und den Krankenkassen stehen nun auch den ganz kleinen Kindern regelmäßige Maßnahmen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen zu.

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