Kindeswohlgefährdung: Früherkennung

Vielleicht ist es gar nicht so schlecht, dass vielen Menschen gar nicht bewusst ist, welche Möglichkeiten Zahnärzte haben, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen: So steigt die Chance, dass das eine oder andere Kind besser beschützt werden kann. Während schon seit sehr vielen Jahren die Anzeichen bekannt sind, die sich zumal bei körperlichen Verletzungen der Kinder, aber auch erwachsener Menschen zeigen, war es erst im Jahr 2012 aufgrund der Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes rechtlich möglich, solche Entdeckungen auch weiterführend zu nutzen. Bisher stand – auch wenn es Ausnahmeregelungen gab – das Arztgeheimnis der Einbeziehung beispielsweise des Jugendamtes im Weg. Anfang Mai nun hat ein weiteres Gesetz die Rolle der Zahnärztinnen und Zahnärzte noch intensiver betont und auch Wege freigemacht, mit Expertengruppen zusammenzuarbeiten und auszuloten, ob ein Kind Hilfe von extern benötigt und wenn ja, welches Vorgehen für das Kind und sein Verhältnis zu seiner Familie das sinnvollste ist: Zum Inkrafttreten des „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)" hat die Bundeszahnärztekammer ihren Mitgliedern aktuelle Unterlagen, darunter auch optimierte Dokumentationsbögen zur Verfügung gestellt.

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