Parodontitis-Therapie: Aktuelles für Privatversicherte

Nach langen und etwas zähen Verhandlungen hatte Im Sommer 2021 eine Vereinbarung zwischen der Zahnärzteschaft und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geschlossen werden können, die dazu führt, dass die Krankenkassen Maßnahmen im Rahmen einer Parodontitis-Behandlung bezahlen. Offen war bisher, wie das bei Privatversicherten aussieht, für die die gesetzlichen Krankenkassen nicht zuständig sind, sondern private Versicherungsunternehmen. Fast ein Weihnachtsgeschenk konnte da die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kurz vor den Feiertagen übermitteln: Mit Vertretern der Beihilfe und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat sie eine neue Abrechnungsbasis für Leistungen im Bereich der Parodontitis-Therapie auf dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entwickelt, berichtet eine entsprechende Presseinformation der BZÄK. Leistungen für Privatversicherte werden nach GOZ abgerechnet, der „Gebührenordnung für Zahnärzte" – die im Übrigen festlegt, was abgerechnet werden kann und was nicht: Nicht nur bei „Kassenpatienten", auch bei „Privatpatienten" gibt es Abrechnungsvorgaben. Die neue Vereinbarung modernisiert diese GOZ und ermöglicht nun die Erstattung von zahnärztlichen Leistungen gemäß moderner Therapiemaßnahmen auf Grundlage der aktuellen Behandlungsleitlinien. Sie schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und nicht zuletzt die Patienten, so die Verhandlungspartner.

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