Zahnpasten: Aluminiumbestandteile im Blickpunkt

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zum Jahresende 2019 mitgeteilt, dass eine Reihe von Zahnpasten Aluminium enthalten. Hier sind insbesondere solche Produkte aufgefallen, die zahnbleichend beziehungsweise zahnaufhellend wirken sollen. Das Aluminium wirkt in diesen Fällen als Schleifmittel, um Beläge abzutragen. Während es hinsichtlich der weiteren Zahnpasten keines nennenswerten Warnhinweises bedarf, seien diese Bleaching-Produkte durchaus kritisch zu sehen. Insbesondere junge Menschen nähmen, wenn sie solche Zahnpasten nutzen, bereits damit die gesamte in einer Woche als „zu duldend" klassifizierte Menge an Aluminium auf, wobei eine Aufnahme zudem durch weitere Produkte wie Kosmetik, Alufolie oder entsprechende Kochutensilien festzustellen ist. Die Empfehlung: die Anwendung solcher Produkte reduzieren. Dass die BfR-Studie aber nicht bedeutet, dass man von diesen Produkten nun ganz die Finger lassen sollte, besagt eine Reaktion des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission, wie die größte zahnärztliche Zeitschrift in Deutschland klarstellt: Die in Deutschland festgestellte Menge an Aluminium in Zahnpasten läge ganz deutlich unter gesundheitsrelevantem Anteil. Toxikologen fordern mehr Forschung, da der Umgang des Körpers mit Aluminium noch nicht abschließend geklärt sei.

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