Wenn bei einem Sturz oder Unfall ein Zahn ausgeschlagen wurde oder ein Teil abgebrochen ist, muss das nicht zwingend bedeuten, dass keine Reparatur mehr möglich ist. Wird das abgebrochene oder herausgebrochene Zahnstück richtig aufbewahrt, kann es in der Zahnarztpraxis nicht selten wieder an- bzw. eingesetzt werden – vorausgesetzt, es wird zeitnah eine Zahnarztpraxis aufgesucht und der Zahn bzw. der abgebrochene Teil sofort richtig „aufbewahrt". Am besten eignen sich dafür sogenannte Zahnrettungsboxen, sagte kürzlich Prof. Dr. Wolfgang Buchalla, Universitätsklinik Regensburg, in der Zeitschrift Apotheken Umschau. Diese fänden sich in vielen Sporthallen, aber auch in vielen Schulen und Schwimmbädern. Ist keine Zahnrettungsbox verfügbar, geht auch kühle H-Milch. Notfalls nutzt auch gesammelter Speichel. Auch wenn es letztlich darum geht, dass der Zahn bzw. das Zahnstück feucht bleibt, kommt es doch darauf an, dass die feuchthaltende Flüssigkeit den Bedürfnissen des Zahnes entspricht – ihn in Wasser zu legen, ist hier der falsche Weg: Es würde alles weggespült, was das Wiedereinsetzen erleichtern soll. Ziel bei einem ausgeschlagenen Zahn ist der Erhalt der wichtigen faserbildenden Zellen an der Zahnwurzel – nur sie können das Wiedereinwachsen des Zahnes ermöglichen.
Wie eine aktuelle Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift für Diabetiker zeigt, haben Diabetiker – unabhängig ob vom Typ 1 oder Typ 2 – dreimal so oft eine bakterielle Zahnbettinfektion (Parodontitis) wie Nicht-Erkrankte. Problematisch ist auch, dass bei den „Zuckerkranken" die Zahnbettentzündung belastender verläuft: Sie entwickelt sich schneller und schwerer und führt öfter zu Zahnverlust als bei gesunden Patienten. Die betroffenen Patienten müssen daher häufiger als gesunde Patienten Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen, mehr Aufwand mit sehr sorgfältiger Mundhygiene betreiben und ihren Blutzuckerspiegel immer gut eingestellt halten. Bei Verdacht, dass etwas aus dem Ruder gelaufen sein könnte mit der empfindlichen Mundgesundheit, sollte sicherheitshalber ein Zahnarzt aufgesucht werden. Problematisch ist die Verbindung von Diabetes und Parodontitis aber auch umgekehrt: Ist dauerhaft eine Entzündung im Mund (Parodontitis) und befindet sich das Immunsystem ständig im Abwehrmodus, senkt das die Wirkung des Insulins. Dadurch kommt der Blutzuckerspiegel aus dem Lot.
Für eine gute Mundhygiene gehören Zahnbürste und Zahnpasta zusammen. Einerseits spült der sich beim Zähneputzen entwickelnde Schaum Nahrungsreste auch aus Zahnzwischenräumen und bindet lockeren Zahnbelag, der leichter ausgespült werden kann. Andererseits poliert die Zahnpasta Beläge auf den Zahnoberflächen weg und reduziert somit raue Stellen, an denen sich Kariesbakterien anhaften könnten. Problematisch wird es, wenn der Schmirgeleffekt zu stark ist: Dann entsteht erst recht eine angeraute Oberfläche. Deshalb gibt es Zahnpasten in verschiedenen Schmirgelstärken. Was für einen Raucher, der Nikotinbeläge wegbekommen möchte, sinnvoll sein kann, kann für einen anderen Patienten ohne Rotwein-, Tee- oder Nikotin-Pigmente auf den Zähnen schon zu stark sein. Auch das Fraunhofer Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen in Halle hat sich der Verbesserung von Zahnpasten verschrieben: Einerseits sollen die bisher noch in vielen Kosmetikartikeln enthaltenen winzigen Kunststoffteilchen (Mikroplastik) endgültig vom Markt kommen, andererseits soll das neue Produkt gut reinigen, ohne den Zahnschmelz allzu stark abzuschmirgeln. Wie eine entsprechende Presseinformation vor wenigen Wochen vermeldete, zeigen sich Versuche mit Buchenholz-Cellulose als vielversprechend. Zudem sei die Herstellung kostengünstig, das Produkt biologisch abbaubar, und vegan ist es auch noch. Derzeit wird die Marktreife vorbereitet.
Zu den großen Leistungen der modernen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gehört das breite Spektrum an zahnärztlichen und zahntechnischen Möglichkeiten, einen verloren gegangenen Zahn bzw. einen größeren Zahnverlust zu ersetzen. Dem Patienten bieten sich verschiedene Verfahren, zwischen denen er – nach Beratung durch den Zahnarzt – eine Auswahl treffen muss. Neben der Frage der Kosten müssen dabei auch die persönlichen Voraussetzungen seitens des Patienten berücksichtigt werden wie seine Fähigkeiten zur Mundhygiene, eventuelle Vorerkrankungen, seine Ansprüche an Komfort und Ästhetik oder auch seine Erwartungen an die geplante Versorgung und sein Verhältnis zur eigenen Gesundheit insgesamt. Beispielsweise könne es für den Patienten wichtig sein, dass – anders als bei einer kronengetragenen Brücke – die Nachbarzähne um die Zahnlücke bei einer Implantat-Lösung nicht beschliffen werden müssen: Damit geht dann auch keine natürliche Zahnhartsubstanz verloren. Auch könne, so Prof. Dr. Germán Gómez-Román, Pressesprecher der DGI/Deutsche Gesellschaft für Implantologie, im Interview mit einer Tageszeitung, ein nicht mehr stabil sitzender Zahnersatz, egal ob herausnehmbar oder festsitzend, mit einer Implantat-Unterstützung wieder stabilisiert beziehungsweise fixiert werden. Welche prothetische Versorgung für den Patienten die beste ist, erfordert also das Abwägen vieler verschiedener Aspekte. Im Vorfeld einer Beratung in der Zahnarztpraxis macht es daher Sinn, sich bereits erste Informationen zu beschaffen (Beispielsweise auf der DGI-Website: https://www.dginet.de/web/dgi/patients).
Nicht nur der Körper, auch der Mund verändert sich mit dem steigenden Lebensalter. Normal ist, dass der Zahnschmelz dünner wird, die Zähne wirken dunkler und schimmern auch nicht mehr so wie in jungen Jahren. Ihre Form verändert sich durch die Abnutzung, besonders an den Seiten und an der Kante der Schneidezähne. Wiewohl man meinen könnte, dass dies ältere Patienten stört, zeigen Untersuchungen, dass sie sogar zufriedener mit ihren eigenen Zähnen sind als junge Menschen. Allerdings nur dann, wenn sie noch viele eigene Zähne haben. Es lohnt sich also unbedingt, so ein aktueller Fachartikel zum Thema SeniorenZahnMedizin in einer Fachzeitschrift, die Zähne auch in höherem und hohen Alter unbedingt gut zu pflegen und zu erhalten. Viele ältere Patienten erleben, dass ihre Zähne immer „länger" werden: Dabei weicht lediglich das Zahnfleisch zurück und es wird mehr von der Zahnwurzel sichtbar. Das Problem, das eher typisch für Menschen in höherem Alter ist: Aufgrund des zurückgewichenen Zahnfleisches fehlt ein Bakterienschutz und es bildet sich eher Zahnwurzelkaries. Prophylaxetermine beim Zahnarzt sind daher für ältere Patienten mindestens ebenso relevant wie für junge.
Besonders, wenn eine Erkrankung neu diagnostiziert wurde und zur Behandlung die regelmäßige Einnahme von Tabletten gehört (Beispiel: Bluthochdruck), ist vielen Patienten nicht bewusst, dass diese hilfreichen Arzneimittel auch Nebenwirkungen haben können – und das auch oder gerade im Mund. Wenn bei der Beratung in der Arztpraxis der Bereich „Nebenwirkungen" nicht gezielt angesprochen und erklärt wird, empfiehlt der aktuelle Patientenratgeber (ZahnRat) der fünf Landeszahnärztekammern in den neuen Bundesländern, spätestens in der Apotheke nachzufragen – hier ist meist die Anspannung, die vielleicht bei der ärztlichen Beratung noch groß war, schon deutlich geringer und die Aufmerksamkeit für solche Informationen größer. Bluthochdruckpräparate beispielsweise, aber auch solche zur Beruhigung und gegen Depressionen, können den Speichelfluss reduzieren. Der „trockene Mund" ist nicht nur ungewohnt und vielleicht auch unangenehm: Speichel hat eine große Aufgabe zur Gesunderhaltung des Biotops Mundhöhle und damit auch der Zähne. Ist der Speichelfluss reduziert, kann das System aus dem Lot geraten und Karies und Zahnfleischentzündungen begünstigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den reduzierten Speichelfluss zu kompensieren – hier ist die Zahnarztpraxis eine kompetente Anlaufstelle, um sich in Theorie und Praxis beraten zu lassen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet ihren Mitgliedern eine Vielfalt an zahnärztlichen Leistungen an, dazu gehört auch die Versorgung mit Zahnersatz. Im Bereich der Prothetik gibt es sehr unterschiedliche Lösungen für ein und dieselbe Situation im Mund eines Patienten. Einige davon gehören in den GKV-Leistungskatalog der Krankenkassen und werden – weitgehend – bezahlt (Regelversorgung, Festzuschuss). Andere Behandlungsmöglichkeiten wie implantatgetragener Zahnersatz werden als besondere Verfahren bezeichnet, die Kosten für die Implantation sind von den Patienten selbst zu tragen. Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten je nach Vertrag entsprechende Kosten erstattet. Zuschüsse, wenn auch in vergleichsweise geringerem Ausmaß, erhalten allerdings auch GKV-Versicherte: Ihre Krankenkasse bezahlt einen Anteil an der Krone auf dem Implantat über den sogenannten „Festzuschuss". Die Frage, was das Implantat kosten wird und wieviel man selbst an Eigenleistung erbringen muss, ist berechtigt, wie Prof. Dr. Germán Gómez-Román, Pressesprecher der DGI/Deutsche Gesellschaft für Implantologie, kürzlich in einem Ratgeberbeitrag einer Zeitung betonte. Was Patienten selbst klären müssen, ist die Frage, was ihre PKV oder Private Zusatzversicherung genau an Leistungen erstattet – es gibt eine große Vielfalt an Verträgen mit individuell unterschiedlichen Vereinbarungen.
Unabhängig davon, ob es sich bei dem Hygienehilfsmittel um eine Handzahnbürste oder ein elektrisch betriebenes Gerät handelt: Zahnbürsten halten nicht ewig. Sie müssen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. In der Regel empfehlen Experten einen Nutzungszeitraum von sechs Wochen, bei Spezialbürstchen wie denen zur Interdentalraumpflege rund zwei Wochen. Wie ein Informationsbeitrag in der Zeitschrift „Diabetes Ratgeber" kürzlich darstellte, seien in Situationen, in denen Zähneputzen nicht möglich ist, Zahnpflege-Kaugummis eine gute Zwischenlösung – enthalten sie den Zuckeraustauschstoff Xylit, haben sie, so das Journal, auch eine leicht antibakterielle Wirkung. Laut einer Patienteninformation der Landeszahnärztekammer Brandenburg gelten diese Zeiten nicht, wenn man beispielsweise eine Erkältung, Grippe oder eine Herpes-Infektion hat: Sobald die Erkrankung überwunden ist, sollte die bisherige Zahnbürste entsorgt und durch eine neue ersetzt werden. Auf der alten Zahnbürste könnten Erreger überleben und eine Re-Infektion auslösen. Ohnehin müsse jede Zahnbürste nach Gebrauch gut gereinigt werden, um sie vor einer größeren Besiedelung mit Keinem zu schützen.