Hundertjährige: Wie steht es um die Mundgesundheit? Wenn es um Studien zur Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung geht, werden diese meist altersklassen-bezogen angelegt – wie beispielsweise die Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS) des Instituts der Deutschen Zahnärzte/IDZ. Dabei fiel eine Altersgruppe bisher letztlich unter „Sonstige", die nun immer mehr in den Fokus rückt: die Hundertjährigen. Auf diese Menschen richtet jetzt eine Wissenschaftlergruppe der Universität Heidelberg den gezielten Blick: Es wird erforscht, wie es um den Mundgesundheitszustand von Hochbetagten und (über) Hundertjährigen steht, welche Bedürfnisse an Maßnahmen und Produkten sie haben – und wie es ihnen gesamtgesundheitlich geht. Allgemeinerkrankungen und Bewegungseinschränkungen beispielsweise stehen oft in enger Verbindung zur Mundgesundheit. Begonnen haben die Vorarbeiten für diese Studie bereits im Jahr 2018, mit dem Datenbefund, dass fast zwei Drittel der Hundertjährigen in einem verhältnismäßig guten Allgemeinzustand sind und sie noch über eigene Zähne verfügen, so die Projektleiterin Dr. Caroline Sekundo. Spannend sei nun herauszufinden, ob es Wechselwirkungen zwischen den Gründen für das hohe Alter bei weitgehender Gesundheit und der Zusammensetzung der im Mund lebenden Bakteriengruppen gibt. Auch die Rolle von Umwelt und Lebensalltag, nicht zuletzt die Familie (auch hinsichtlich Vererbung von Genen und gelerntem Gesundheitsverhalten) stehen dabei im Blick.
Aus Patientensicht handelt es sich letztlich um einen Behandlungsfehler, wenn der eingesetzte Zahnersatz nicht auf Anhieb passt. Gerichte sehen dies oft anders: Vor einigen Wochen hat beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Fall-Urteil festgehalten, dass Anpassungsmaßnahmen kein Beleg für einen Behandlungsfehler sind. Im Streit zwischen Patient und Zahnarzt ging es um Anpassungsarbeiten an der eingesetzten prothetischen Versorgung. Während die Patientin Schmerzensgeld und weitere Kosten einforderte, konnte ein Sachverständigengutachten keinen Fehler beim Planungs- und Behandlungsablauf feststellen. Nachbesserungsarbeiten seien nicht ungewöhnlich und kein Zeichen für ein falsches Vorgehen, so die Richter in ihrem einstimmigen Urteil. Eingliederung von Zahnersatz sei „ein mehrstufiger Prozess", der unter Umständen Anpassungen erfordere, bei denen der Patient auch mitzuwirken habe. Den behandelnden Zahnärzten stehen rechtlich verschiedene Nachbesserungsleistungen zu – erst wenn objektiv die Prothetik nicht zumutbar ist, falle das Nachbesserungsrecht weg, wodurch aber noch nicht ein „Behandlungsfehler" eingetreten sei. Patienten müssten wissen, dass eine Nachbesserung nicht zwingend auf einen Behandlungsfehler hinweist und in der Regel hingenommen werden muss, so das Gericht.
Das Mikrobiom im Mund, also die Gesamtheit aller hier üblicherweise vorkommenden Keime, die bei Gesundheit in einem Gleichgewicht leben, unterstützt das Immunsystem auf vielfältige Weise und ist daher maßgeblich an der Gesundheit des Körpers beteiligt. Bei bestimmten Erkrankungen, zumal Entzündungen im Mund und im Körper, gerät es aus seiner natürlichen Kontrolle – die Keime können über das Blutsystem in Organe und Gehirn gelangen und dort zu Störungen und Entzündungen führen. Dass auch häufiger Cannabis-Konsum eine solche „Unordnung" im Mund-Mikrobiom hervorrufen kann, haben jüngst Forscher an der University of South Carolina festgestellt: Bei entsprechenden Mäuse-Versuchen zeigte sich, dass mehr schädliche Proteine im Gehirn abgelagert wurden in Bereichen, die in Verbindung stehen mit der Alzheimer-Erkrankung und dem Langzeit-Gedächtnis. Die im Cannabis enthaltenen psychoaktiven Stoffe (THC) und die nicht-psychoaktiven Stoffe (CBD) interagierten dabei unterschiedlich mit dem Gehirn. Letzterer Aspekt soll nun weiter erforscht und geklärt werden – und auch der Zusammenhang mit weiteren Erkrankungen. Ziel könnte die Entwicklung von Medikamenten sein, die Störungen der Gehirnfunktion bei Cannabis-Nutzern vermeiden oder behandeln helfen.
Weist eine Gesichtshälfte (selten sind beide Seiten betroffen) eine Lähmung oder Schwäche der mimischen Gesichtsmuskulatur auf, spricht man von einer Fazialisparese. Hierzulande erleben dies rund 25 von 100.000 Menschen pro Jahr. Hintergrund ist eine Funktionsstörung im Gehirn. Nicht betroffen ist in der Regel die Kaumuskulatur, die über einen anderen Nervenstrang (Trigemius-Nerv) gesteuert wird – für die Gesichtsmuskulatur zuständig ist der Facialis-Nerv. Wissenschaftler der Universität Jena haben sich kürzlich der Frage angenommen, ob diese Gesichtslähmung auch Auswirkungen auf die Mundgesundheit hat. Nicht nur wiesen entsprechend belastete Patienten eine schlechtere Mundgesundheit besonders auf der betroffenen Seite auf, sondern insgesamt war ein ungesunder Zustand von Zahnfleisch und Zähnen deutlich häufiger als bei gesunden Patienten zu finden. Sprechen, auch Trinken, Essen und die Fähigkeit zu sorgfältiger Mundhygiene sind oft erheblich eingeschränkt. Eine Fazialisparese kann beispielsweise nach einer Operation eintreten oder Folge einer Infektion sein. Während man davon ausgeht, dass bei vielen Betroffenen die Schwäche oder Lähmung nach einigen Wochen wieder vollständig abklingt, bleibt sie bei immerhin einem Drittel der Erkrankten zumindest teilweise anhaltend. Nicht zuletzt die mit dieser Störung oft einhergehende Veränderung der Speichelproduktion stellt ein erhebliches Mundgesundheitsrisiko dar. Die Jenaer Wissenschaftler empfehlen daher eine interdisziplinäre Herangehensweise zusammen mit Ärzten aus dem Bereich HNO und Augenheilkunde sowie zahnärztliche Empfehlungen für die tägliche herausfordernde Mundpflege.
Auch in der Zahnmedizin spielt die Nachhaltigkeit von Verfahren und Prozessen, aber auch beim Management von Organisationen eine immer größere Rolle. Während die Bundeszahnärztekammer bereits einen speziellen Praxisratgeber zum Thema aufgelegt hat und die Universität Freiburg eine Umfrage zur „grünen Praxis", weist nun auch eine der großen internationalen Arbeitsgemeinschaften aus dem Bereich Forschung und Entwicklung, das ITI/International Team for Implantology, auf solche Schritte und verantwortungsbewussten Einsatz von Ressourcen im eigenen Bereich hin. Soweit möglich, werden Flüge vermieden und anstelle der Anreise mit dem Auto die Bahn bevorzugt. Die Austragungsorte für Kongresse würden, so die ITI-Sprecher, nach dem Kriterium der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgewählt. Auch nicht mehr üblich: ausgedruckte Unterlagen zu den Kongressen, da Papier einen hohen Ressourcenverbrauch benötige. Nicht zuletzt werden die Veranstaltungsorte und Kongresshotels danach ausgewählt, ob sie ein Nachhaltigkeitskonzept verfolgen, hieß es. Es gäbe in der Zahnheilkunde viele Bereiche, den CO2-Fußabdruck dieses medizinischen Fachgebietes zu reduzieren, so der Sprecher, und als Branche damit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
Ein weiteres Erkrankungsbild aus dem Bereich der Allgemeinmedizin rückt in den Spiegel der zahnärztlichen Wissenschaft und hier in den Zusammenhang mit Parodontitis: die entzündliche Darmerkrankung (CED). Zunehmend wird immer deutlicher, dass letztlich alle mit Entzündungen einhergehenden Erkrankungen oder solche, die über das Immunsystem entzündungsförderliche Folgen haben, in einer engen Beziehung zur Zahnbett-Entzündung, der Parodontitis, stehen. Aktuell hat ein Forscherteam den Zusammenhang intensiv aus beiden Blickrichtungen betrachtet: Ist das Risiko für CED-Patienten, eine Parodontitis zu entwickeln bzw. diese zu intensivieren, erhöht – und wie ist es im umgekehrten Fall? Ausgewertet wurden über 1700 Arbeiten zu dieser Frage. Als Ergebnis der groß angelegten Analyse zeigte sich, dass CED-Erkrankte – wie erwartet – ein sehr deutlich höheres Parodontitis-Risiko haben. Bei der umgekehrten Fragestellung gab es eine differenziertere Bilanz: Während Parodontitis-Patienten ein signifikant erhöhtes Risiko hatten, die CED-Erkrankung Colitis ulcerosa (Dickdarmentzündung) zu entwickeln oder zu verstärken, traf dies auf Morbus Crohn (eine spezielle Darmfunktionsstörung) nicht zu.
Bei einer zahnärztlichen Fortbildung hatte ein Wissenschaftler vor ein paar Jahren den Zahnzwischenraum-Pflegebedarf sehr eindrucksvoll an einem Alltagsbild erklärt: Stellt man 5 Paar Schuhe nebeneinander und bürstet über alle Schuhe hinweg, erreicht man saubere Oberflächen. Will man sie dann in den Schrank zurückstellen, sieht man, dass ein Teil der Schuhoberfläche, die an den Seiten, noch schmutzig geblieben ist. So sei es auch bei den Zähnen: Auf die Zahnzwischenräume käme es an, wenn die Zähne rundum sauber sein sollen. Daran hat sich auch Jahre später nichts geändert, wie eine aktuelle Meldung des Mundgesundheits-Informationsdienstes proDente zeigt. Zahnbürsten, heißt es da, erreichten nur 70 Prozent der Zahnoberfläche. Dabei ist der Zahnschmelz in den Kontaktbereichen zwischen zwei Zähnen keineswegs resistenter gegen Säureschäden durch Zahnbelag. Zahnzwischenraumkaries ist zudem deutlich herausfordernder zu behandeln als in den leichter zugänglichen Bereichen. Klar sei daher, dass die Zahnzwischenräume in die tägliche Mundhygiene ganz selbstverständlich mit einbezogen werden müssen. Prof. Dr. Dirk Ziebolz (Universität Leipzig) rät diesbezüglich zu Interdentalraum-Zahnbürsten und, wenn dies nicht möglich ist, zu Zahnseide – mindestens einmal täglich. Gerade weil die reguläre Zahnbürste in diese heiklen Bereiche nicht hineinreicht, könnten sich Zahnfäule und entsprechend Zahnschäden entwickeln, und: Zahnzwischenraum-Beläge sind meist verantwortlich für Mundgeruch.
Bekanntermaßen sollte man bei Zahnschmerzen nicht versuchen, diese mit Schmerztabletten zu „behandeln": In der Regel haben Zahnschmerzen Schadens- oder Entzündungs-Ursachen, die einer Beseitigung bedürfen. Dennoch muss manchmal eine Zeitspanne bis zum Behandlungstermin überwunden werden – auch wenn man nicht „betäubt" zur Behandlung erscheinen sollte, damit die Schäden und ihre Intensität richtig erfasst werden können. Wie man schnellstmöglich Linderung erwarten kann, prüften vor ein paar Wochen US-Forscher. Sie stellten fest, dass Schmerztabletten am schnellsten wirken, wenn man sich hinlegt – und zwar auf die rechte Körperseite. Liegt man auf der linken Seite, auf dem Rücken oder hat man eine sitzende Haltung, ist der Eintritt der Wirkung verzögert. Grund für den Einfluss der Körperhaltung ist den Erkenntnissen zufolge, dass die medikamentöse Wirkung erst dann beginnt, wenn der Wirkstoff vom Magen in den Darm wandert, also auf der tiefsten Ebene des Magens angekommen ist. Liegt man auf der rechten Körperseite, ist dies aufgrund von Schwerkraft und asymmetrischer Form des Magens der schnellste Weg, die Wirkstoffe Richtung Darm zu bringen. Es gab für den Lage-Effekt auch Zeit-Ergebnisse: Während bei Linkslage die Wirkstoffe mehr als 100 Minuten bis zum Start ihrer Wirkung benötigten, fing der schmerzlindernde Effekt bei Rechtslage bereits nach rund 10 Minuten an. Sitzend oder in Rückenlage dauerte es bis zum Wirkungsbeginn rund 23 Minuten.