Jahr 2022: Schlafschienen nun Kassenleistung

Für viele Menschen ist das eine sehr gute Nachricht zum Start in das Jahr 2022: Die „Unterkieferprotrusionsschiene", landläufig „Schlafschiene" genannt, ist seit dem 1. Januar dieses Jahres Kassenleistung. Das bedeutet: Die Krankenkassen erachten das Verfahren als erfolgreich genug, um in den Katalog der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen zu werden. Davor steht eine intensive und oft langjährige Prüfung, denn immerhin ist es das eingezahlte Geld aller Kassenmitglieder, das in die Behandlung investiert wird, und dann muss diese Ausgabe auch gerechtfertigt und belegt sein. Nach vielen Jahren der Diskussion, Studien und des Verhandelns hat die „Schlafschiene" nun die Prüfung bestanden und steht den Patienten als Kassenleistung zur Verfügung. Genutzt wird diese Schiene beispielsweise bei nächtlichen Atmungsstörungen, insbesondere bei Atmungs-Aussetzern (obstruktive Schlafapnoe), um die beiden Kiefer so zu positionieren, dass – beispielsweise – in der Entspannungsphase des Schlafes die Zunge nicht in den Mund rollt und störend den Atemfluss blockiert. Unbehandelt kann eine Schlafapnoe zu Tagesschläfrigkeit, Konzentrationsschwäche und zu Unfällen am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr führen. Zudem kann sich durch die anhaltende Schlafstörung Bluthochdruck entwickeln, der zu einem Infarkt von Herz oder Hirn führen kann. Bei der Behandlung der Schlafapnoe arbeiten Ärzte und Zahnärzte zusammen – mit der „Schlafschiene" steht nun ein weiterer Weg zur Verfügung, die Situation für die betroffenen Patienten auch durch Kostenübernahme zu verbessern.  

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