Aktuelles aus der Praxis

Implantatbehandlung: Mund spülen - oder lieber nicht?

Patienten sind es gewöhnt, im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung zwischendurch und auch abschließend den Mund zu spülen. Dass es Behandlungen gibt, wo Mundspülen nicht sinnvoll, sondern sogar kontraproduktiv sein kann, können sie sich daher kaum vorstellen. Ein Beispiel, wo das Mundspülen den Behandlungserfolg sogar gefährden kann, nannte DGI-Pressesprecher Prof. Dr. German Gomez-Roman kürzlich in einem Ratgeber-Forum: „Nach einer Operation, in der ein Zahn-Implantat gesetzt wurde, soll der Mund nicht gespült werden!"  Grund ist: Dabei würde auch das für die Heilung notwendige Blut aus der Wunde ausgespült. Es habe aber eine wichtige Rolle beim gesunden Einheilen. Die Blutzellen verketten sich gewissermaßen zu einer festeren gesunden Struktur und verschließen die Wunde (im Mund gibt es keinen „Schorf", sondern hier bildet weißliches Fibrin den Wundverschluss). Solch biologisch orientiertes Vorgehen reduziert auch das Risiko einer Narbenbildung. Auch in den nächsten drei oder vier Tagen sollte auf jegliches Mundspülen verzichtete werden, auch nicht mit Kamillentee, sagte Professor Gomez-Roman, damit der natürliche Heilvorgang nicht gestört werde: „Es gibt nichts Besseres und Natürlicheres als den Heilvorgang über das eigene natürliche Blut in der Wunde!" Foto-Quelle: iStock© wakila.

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Osteopathie: Sinnvoll in der zahnärztlichen Kinderbehandlung?

Dem Thema Osteopathie und seiner Möglichkeiten in der Kinderbehandlung widmete sich kürzlich in Frankfurt ein Kongress von Kinderzahnärzten und Kieferorthopäden. Osteopathen sehen sich nicht als Unterdisziplin der Physiotherapie, wie Referenten bei der Tagung berichteten, sondern als eigenständige Heilberufler, die sich ganzheitlich mit den Verbindungen im Körper befassen und die Mobilisierung der Selbstheilungskräfte zum Ziel haben – letztlich fußend auf ihrer Historie, der indianischen Kultur. Dass die Krankenkassen heute Erfolge des Verfahrens sehen, zeigt sich auch darin, dass sie Kosten für die Behandlung zumindest anteilig übernehmen, wie Kieferorthopäde Prof. Dr. Dr. Ralf J. Radlanski aus Berlin berichtete. Osteopathische Behandlungen seien „offenbar erfolgreich und damit billiger als eine spätere Behandlung chronifizierter Zustände." Oft könnten Osteopathen Fehlhaltungen schon bei wenigen Schritten des Kindes erkennen und Rückschlüsse auf damit im Zusammenhang stehende Folgen für die Mundgesundheit ziehen, so die Experten beim Kongress. Umgekehrt hätten manche Störungen rund um den Mund und die Kieferhaltung eine „primäre Ursache" an anderer Stelle des Körpers, weshalb auch die Fragestellung aus Sicht der Zahnärzte und Kieferorthopäden eine wichtige Ausgangslage für eine ganzheitliche Betrachtung des Kindes darstellen. Um zu spüren, was im „System des kindlichen Körpers" passiert oder gestört ist, sind „Anfassen und Durchbewegen des Körpers" wichtig, wie Osteopath Peter Ahlbrecht aus Berlin zeigte. Kinder seien sehr gute Osteopathie-Patienten – sie machten die Behandlung gut mit und seien leicht einstellbar auf neue Haltungen, die sich positiv auf das Kieferwachstum und die Gesichts-Muskulatur auswirkten. Foto-Quelle: iStock© amriphoto

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Zahnverlust im Alter: Interdisziplinäre Behandlung sinnvoll

Wenn im Erwachsenenalter ein verloren gegangener Zahn ersetzt werden muss, empfehlen sich heute sogenannte interdisziplinäre Behandlungsplanungen. Das bedeutet, dass Zahnärzte aus verschiedenem Blickwinkel die Situation betrachten und meist auch zusammen mit dem Zahntechniker jeweils individuelle Lösungen erarbeiten – im Gegensatz zu standardisiertem Vorgehen. Dabei wird beispielsweise beachtet, wie stabil der Kieferknochen ist, wie gesund das Zahngewebe, wie alt der Patient ist und ob er Krankheiten hat, die beachtet werden müssen. Mit hinein spielt die Frage, welche der vielfältigen modernen Möglichkeiten für „Zahnersatz" für den jeweiligen Patienten die beste und vom ihm schließlich gewünschte Lösung ist. Es sollte daher nicht verwundern, sagte Prof. Dr. Florian Beuer aus München bei einem Kongress in Frankfurt, wenn ein Zahnarzt auch einen Kieferorthopäden mit einbezieht. Wird sich beispielsweise für ein Implantat entschieden, sollte dieses im Wurzelbereich ausreichend Platz finden, um nachhaltig stabil einzuwachsen und die neue Zahnkrone gut abzustützen. Ist der Platz von der Natur zu gering vorgesehen, können kleinere kieferorthopädische Schritte die bestehende Lücke biologisch verbreitern und damit dem künftigen Implantat mehr Sicherheit geben. Foto-Quelle: iStock© AdamGregor

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Keine Entwarnung: Rauchen bleibt Gefahr für Mundgesundheit

Raucher gefährden ihre Mundgesundheit auf vielfältige Weise – das zeigten jüngste Veröffentlichungen im „Bundesgesundheitsblatt". Auch neueste Forschungsarbeiten haben bereits bekanntes Wissen um die schädlichen Zusammenhänge von Rauchen und Mundgesundheit erneut bestätigt. Die Hoffnung mancher Raucher, dass frühere Studien nur nicht genau genug angelegt waren und Rauchen nur einen eher kleineren Faktor bei den Gesamt-Ursachen der typischen Mundgesundheitsprobleme darstellt, hat sich nicht erfüllt. Wie ein Vergleich von Mundgesundheitsdaten aus verschiedenen Regionen der Erde zeigt, sind Raucher, auch ehemalige, bei den Alters-spezifischen Vergleichen weitaus öfter zahnlos als Nicht-Raucher. Raucher leiden beispielsweise unter Karies fördernden nachhaltigen Zahnbelägen, unter schlechterer Wundheilung nach zahnärztlichen Eingriffen, vor allem aber unter mehr und intensiverer Parodontitis: Die entzündliche Zahnbetterkrankung ist bei Rauchern nur selten erfolgreich zu behandeln und bei fortschreitender Entwicklung im Erwachsenenalter eine der häufigsten Ursachen für Zahnverlust. Foto-Quelle: iStock© Mac99

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Implantate: „Nur“ Zahnersatz oder auch gut für den Kiefer?

Für viele Patienten sind Implantate die letztlich natürlichste Lösung für die Behandlung eines Zahnverlustes: Man hat Zahnkrone und Zahnwurzel verloren – und erhalt eine Zahnwurzel mit Zahnkrone aus bioverträglichem Ersatzmaterial zurück. Dabei wird oft gar nicht wahrgenommen, dass ein Implantat noch mehr kann: Wissenschaftler an der Universität Tübingen haben schon Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts darauf hingewiesen, dass das nach biologischen Regeln erfolgte Einsetzen eines Implantates eine knochenerhaltende Maßnahme ist. Knochen „lebt": Er wird von speziellen Zellen ständig neu aufgebaut, während andere Zellen „verbrauchtes" oder zerstörtes Material entsorgen. Genauso wie Muskeln muss er „gefordert" werden, denn nur dann funktioniert der ausgeglichene Knochenerhalt durch die beiden Zell-Familien. Prof. Dr. German Gomez-Roman, Pressesprecher der DGI: „Wenn der Kieferknochen falsch belastet oder auch gar nicht belastet wird, dann geht er ein." Eine biologisch richtige Belastung durch ein gut sitzendes Implantat in infektionsfreiem Knochengewebe kann vor weiterem Abbau schützen, bei günstigen Voraussetzungen kann sich sogar neues Knochengewebe bilden. Foto-Quelle: iStock© alexshor

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Lange Zahnhälse: Kieferorthopädie kann schaden oder helfen

Lange Zahnhälse sind nicht nur optisch problematisch: Liegt der Zahnhals frei, ist das empfindliche Zahngewebe in der Pulpa (dem Inneren der Zahnwurzeln) nicht mehr so gut geschätzt gegen stressende Faktoren wir Kälte oder Säuren. Hier ist es wichtig, die Gründe für das Zurückweichen des Zahnfleisches zu suchen, denn sie geben auch ein Signal für die Auswahl der zahnärztlichen Behandlung. Wie Oberarzt und Privatdozent Dr. Stefan Fickl bei einer Tagung in Frankfurt kürzlich berichtete, lässt sich das fehlende Gewebe beispielsweise gut durch eine Verdickung des umliegendes Gewebes mit einer kleinen Gewebetransplantation aus einem versteckteren Bereich des Mundes ausgleichen, außerdem bremst das neue schützende Gewebe auch den Abbau von Zahnfleisch. Er wies darauf hin, dass bei manchen Fällen von langen Zahnhälsen kieferorthopädische Zahnbewegungen lieber nicht vorgenommen werden, um die ohnehin eher „dünne" Gewebesituation nicht weiter zu belasten. Andererseits könne ein kieferorthopädisches Vorgehen aber auch sinnvoll sein, um neues Knochen- und Zahnbett-Gewebe zu erhalten. Es käme auf den Einzelfall an. Dr. Fickl plädierte daher für eine ursachenorientierte Diagnostik der Gründe für den Zahnfleischverlust. Foto-Quelle: iStock©Stock Shop Photography LLC

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Implantologie: Keine neue Erfindung

Wenn Implantate heute als „moderne" Form von Zahnersatz betrachtet werden, genauer: als Ersatz einer verloren gegangenen Zahnwurzel, ist das einerseits richtig, denn in der Tat macht es biologisch meist mehr Sinn, bei Zahnverlust nicht nur die verlorene Zahnkrone, sondern auch deren Wurzel zu ersetzen. Dass Zähne von einer starken, fest im Knochen verankerten Wurzel getragen und gestützt werden, hat sich die Natur nicht ohne Grund einfallen lassen. Genau das aber ist einem nicht erst in der modernen Zeit bewusst. Archäologische Funde zeigen, wie DGI-Pressesprecher Prof. Dr. German Gomez-Roman kürzlich in einem Ratgeber-Forum berichtete, dass schon vor rund 7500 Jahren Knochen vom kleinen Finger implantiert wurden, um Zahnlücken auszugleichen. Bei den Mayas wurden Muschelschalen eingesetzt, die manchmal sogar fest mit dem Knochen zusammenwuchsen. In den letzten Jahrtausenden versuchte man immer wieder neue Wege: geschnitzte Zähne aus allerlei Materialien wie Quarz, Elfenbein, Holz und Metalle. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde einem Patienten ein Gold-Zahn mit Gold-Wurzel eingesetzt. Die Entdeckung bzw. Erfindung moderner biokompatibler Materialien haben dann allerdings den Quantensprung in die moderne Implantologie ermöglicht. Foto-Quelle: iStock©3drenderings

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Geschrumpfter Kieferknochen: Krankenkasse muss nicht für Implantate zahlen

Gesetzliche Krankenkassen müssen selbst dann nicht für eine Implantatbehandlung aufkommen, wenn ein Patient wegen starken Knochenschwundes der Kiefer auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart unlängst entschieden. In dem zugrunde liegenden Rechtstreit hatte ein gesetzlich Versicherter seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für mehrere Zahnimplantate im zahnlosen Oberkiefer verklagt. Der behandelnde Zahnarzt hatte eine konventionelle Versorgung mit einer Prothese für ausgeschlossen gehalten. In seiner Begründung führte das Sozialgericht aus, dass die Behandlung mit Implantaten grundsätzlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehöre und eine Kieferatrophie nicht zu jenen Ausnahmeindikationen gehöre, bei denen die Kosten übernommen würden. Darum kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, die solche Kosten abdeckt. Bildquelle: i-stock/filmfoto

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